Informationen zur Anmeldung

Informationen zur Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027

Die Anmeldungen für die Klasse 5 im Schuljahr 2026/2027 sind an folgenden Terminen möglich:

  • Samstag, 28. Februar 2026, 9.00-13.00 Uhr
  • Montag, 02. März 2026 – Donnerstag, 05. März 2026, jeweils 8.00-16.00 Uhr

Die Anmeldegespräche finden an vorher festgelegten Gesprächsterminen mit einem Mitglied der Schulleitung statt. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung über das Sekretariat der Schule (02871/953-8555, Mo-Do, 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr). Die Terminvergabe ist möglich ab dem 07.01.2026.

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung vorzulegen:

  • Zeugnisse: Klasse 4, 1. Halbjahr, und Klasse 3, 2. Halbjahr (im Original)
  • Anmeldeschein für die weiterführende Schule der Sekundarstufe I im Original (Hier ist auch die Schulformempfehlung vermerkt; Sie erhalten den Anmeldeschein über die Grundschule.)
  • ausgefülltes Anmeldeformular zur “Aufnahme in die Anfangsklasse einer weiterführenden Schule der Stadt Bocholt” (Sie erhalten das Formular im Rahmen der Informationen Ihrer Kommune oder auch unten in unserem Downloadpaket.) 
    Bitte beachten Sie, dass die Unterschriften BEIDER Elternteile auf dem Anmeldeformular erforderlich sind
    Bei getrennt lebenden Eltern ist neben beiden Unterschriften alternativ auch eine Erklärung über die einvernehmliche Schulwahl beider Erziehungsberechtigten möglich.
    Bei Alleinerziehenden: bitte Sorgerechtsbescheinigung vorlegen (Bescheid des Jugendamts oder Gerichts)
  • Familienstammbuch bzw. Geburtsurkunde des Kindes (im Original)
  • Ein Nachweis über den vollständigen Masernschutz ist nur erforderlich, wenn dieser durch die Grundschule nicht bescheinigt wurde.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente ausgedruckt und ausgefüllt mit zum Anmeldegespräch: (Die Dokumente können über die beigefügten Links heruntergeladen werden)
Für ALLE Familien: ausgefülltes Downloadpaket Anmeldung Jahrgang 5. Das Paket enthält eine Abfrage zu Erkrankungen, Allergien etc. sowie die Einverständniserklärung zum Informationsaustausch mit den Grundschulen. 
  • Bei getrennt lebenden Eltern sind die Unterschriften BEIDER Elternteile auf dem Anmeldeschein erforderlich (alternativ: eine schriftliche Erklärung über die einvernehmliche Schulwahl beider Erziehungsberechtigten mit Unterschrift.)
    Bei Alleinerziehenden: Bitte Sorgerechtsbescheinigung vorlegen (Bescheid des Jugendamts oder Gerichts).

Nutzen Sie darüber hinaus bei Bedarf folgende Formulare:
Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, das an unserer Schule angemeldet werden soll.
Wir freuen uns, euch und Sie persönlich am Euregio-Gymnasium begrüßen zu dürfen!

Jan-Bernd Lepping, Schulleiter

Daniel Niewerth, Erprobungsstufenleiter



Hinweis zum Aufnahmeverfahren im Falle eines Anmeldeüberhangs:

Im Falle eines Anmeldeüberhangs werden gemäß §1 APO-S I folgende Kriterien zur Entscheidung über die Anmeldungen herangezogen:
1. Aufnahme von Härtefällen
2. Aufnahme von Kindern, deren Geschwister zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung Schüler/innen am Euregio-Gymnasium sind.
3. Losverfahren. 

Die Informationen zur personenbezogenen Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie hier.